Kaum eine Frage rund um die Gartenpflege wird so oft gestellt wie diese: Wann darf ich meine Hecke eigentlich schneiden? Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, und wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld.
Die gesetzliche Schonzeit
Nach § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dürfen Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht radikal zurückgeschnitten oder „auf den Stock gesetzt" werden. Diese Regelung schützt brütende Vögel und andere Tiere, die in Hecken und Gehölzen Schutz und Nistplätze finden.
Erlaubt sind in dieser Zeit ausschließlich schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs des laufenden Jahres begrenzen, also ein leichtes „In-Form-Halten", kein radikaler Rückschnitt in altes Holz.
Der beste Zeitpunkt für den Hauptschnitt
- Herbst (Oktober/November): idealer Zeitpunkt für einen kräftigeren Rückschnitt nach Wachstumsabschluss
- Spätwinter (Februar, vor dem 1. März): letzte Gelegenheit für einen stärkeren Rückschnitt vor der Schonzeit
- März bis September: nur leichter Form- und Pflegeschnitt erlaubt
Warum regelmäßiger Schnitt sich lohnt
Wird eine Hecke über Jahre nicht geschnitten, verholzt sie von innen und verliert unten ihre Blätter. Ein regelmäßiger, fachgerechter Schnitt sorgt dafür, dass die Hecke dicht, gesund und blickdicht bleibt, und erspart Ihnen später einen aufwendigen radikalen Rückschnitt.
Wir übernehmen den Gehölz- und Heckenschnitt für Sie, termingerecht und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
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